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1998
gegründet
3.000
eingetragene mitglieder
7.000.000 €
Immobilien für Mitglieder
Mitgliederbereich

Mitgliedschaft

Wie die Mitgliedschaft funktioniert

Und was Vermögenswirksame Leistungen damit zu tun haben

Viele unserer Mitglieder tätigen Ihre Einzahlungen im Rahmen der sogenannten vermögenswirksamen Leistungen. Den Begriff hat sicherlich jeder schon einmal gehört, und weiß vielleicht auch grob, was er bedeutet, doch wirklich Ahnung haben hier leider die wenigsten. Nicht einmal die sogenannten „Experten“.

Vermögenswirksame Leistungen bezeichnen eine Geldleistung des Arbeitgebers für seinen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Gehaltsabrechnung an bestimmte staatlich geförderte Unternehmen – wie die SIAB eG aus Großwallstadt – überwiesen werden. Das sind üblicherweise 40€ pro Monat.

In der Regel sucht sich der Arbeitnehmer ein Unternehmen, in das seine vermögenswirksamen Leistungen fließen sollen. Das heißt zum Beispiel, dass Sie bei uns Mitglied werden. Ihr Arbeitgeber überweist dann die 40€ auf Ihr Mitgliedskonto bei der SIAB eG. Viele Arbeitgeber übernehmen dann sogar diesen Beitrag, und zahlen das Geld aus eigener Tasche. Ob der Arbeitgeber die gesamten 40€ oder nur einen Teil davon übernimmt, ist häufig in Arbeits- und Tarifverträgen geregelt. Der bundesweite Schnitt liegt übrigens bei ca. 26€. Das heißt, dass der Arbeitgeber jeden Monat 26€ beisteuert, und der Arbeitnehmer 14€, sodass Sie auf den monatlichen Betrag von 40€ kommen.

Das Geld wird, wie gesagt, an bestimmte staatlich geförderte Unternehmen überwiesen. Hierzu gehören Bausparkassen mit ihren Bausparverträgen, Banken mit Aktienfonds, oder eben Wohnungsbaugenossenschaften wie die SIAB eG mit einer Mitgliedschaft. Während Bausparkassen oder Banken rein renditeorientiert arbeiten, wird das Geld bei der SIAB eG dafür verwendet, Ihnen noch mehr Vorteile zu bieten und alten- / behindertengerechte Wohnungen zu erstellen und zu erwerben.

Mit den monatlichen Beiträgen können Sie über die Zeit ein erhebliches Guthaben aufbauen, welches Sie sich dann nach einigen Jahren auf Wunsch auszahlen lassen können. Bei Fragen zur Auszahlung bei der SIAB eG können Sie sich gerne an unsere Mitgliederbetreuung wenden.

Und die staatliche Förderung?

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Auch der Staat möchte das unterstützen. Das tut er, indem er an Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen eine sogenannte „Arbeitnehmer-Sparzulage“ für vermögenswirksame Leistungen zahlt. Dafür, dass Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf Ihr Mitgliedskonto überweist, bekommen unsere Mitglieder die Arbeitnehmersparzulage. Das sind bei der SIAB eG 20%, die es auf Ihre Einzahlungen obendrauf gibt, wenn Sie innerhalb der Einkommensgrenzen liegen und dies entsprechend beantragen.

Obendrauf gibt es für unsere Mitglieder noch die Wohnungsbauprämie. Das grundsätzliche Prinzip ist hier gleich. Sie zahlen monatliche Beiträge an die Genossenschaft und werden dafür vom Staat gefördert. Einige Unterschiede gibt es dann aber doch. Wie z.B. die höheren Einkommensgrenzen, dafür eine etwas geringere prozentuale Förderung.

Alle Details zur staatlichen Förderung finden Sie hier.