Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Subvention, d. h. Förderung des Staates für Arbeitnehmer. Diese erhalten Sie, wenn Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen in eine der vom Staat geförderten Unternehmen überweist. Auch für geprüfte Genossenschaften – wie uns – gewährt der Staat diesen Zuschuss. Die SIAB eG bekommt sogar den höchsten Zuschuss, und zwar 20%. Zum Vergleich: Der Bausparvertrag wird nur mit 9% gefördert. Das ist weniger als die Hälfte!
Neben der Arbeitnehmersparzulage erhalten unsere Mitglieder obendrauf noch die Wohnungsbauprämie i.H.v. 8,8% auf die jährlichen Einzahlungen. Diese „Doppelförderung“ ist ein Alleinstellungsmerkmal von eigentumsorientierten Genossenschaften wie uns, und macht die Mitgliedschaft zu einer vielfach lohnenden Angelegenheit!
Die Wohnungsbauprämie wird ab 2021 verbessert!